Räumlichkeiten und Preise


Benützung von Räumen
Tarifordnung
Gültig ab 10.01.2018
 
 
Tarife
 
Tarifstufe 0
Pfarreivereine, interne Anlässe, ökumenische Anlässe
 
 
Anlässe ohne kommerziellen Zweck (kein Eintritt)
 
Tarifstufe 1
Grundtarif
Vereine, Gruppen und Private aus Opfikon-Glattbrugg
Auswärtige kirchliche Organisationen
Tarifstufe 2
 
Auswärtige Private
Tarifstufe 3
 
Firmen
Auswärtige Gruppen und Vereine
 
 
Anlässe mit kommerziellem Zweck (Eintritt)
 
Tarifstufe 2
 
Vereine, Gruppen und Private aus Opfikon-Glattbrugg
Tarifstufe 4
 
Firmen nach individueller Absprache
 
 
 
Räume
 
Raumbezeichnung
Ergänzungen
Tarifstufe
1
Tarifstufe
2
Tarifstufe
3
Saal 1 + 2 mit Vorraum
240 m2
 
CHF
200.-
CHF
500.-
CHF
700.-
Saal 1
127 m2
 
CHF
120.-
CHF
290.-
CHF
410.-
Saal 2
70 m2
 
CHF
100.-
CHF
250.-
CHF
350.-
Cheminéeraum
22 Plätze
CHF
60.-
CHF
200.-
CHF
300.-
Clubräume 2 + 3 (die Clubräume sind für Vereine, Behörden, Parteien und gemeinnützige Institutionen
von Opfikon-Glattbrugg gratis)
 
CHF
45.-
CHF
100.-
CHF
150.-
Kegelbahn pauschal
pro Bahn/h
CHF
20.-
CHF
20.-
CHF
20.-
Kegelbahn (für Feste, nur Raum, ohne Bahnen)
24 Plätze
CHF
45.-
CHF
100.-
CHF
150.-
ganzes Haus (ohne Küche und Bühne)
 
CHF
500.-
CHF
1500.-
CHF
2000.-
 
Die Preise für die Vermietung verstehen sich für die Leermiete. Aufstellen der Stühle
und Tische und anschliessend wieder Abräumen ist Sache des Mieters. Falls sie eine
Bestuhlung und danach wieder das Abräumen wünschen, können sie dies zu
folgenden Konditionen im Voraus bestellen:
Bestuhlung
pro Stunde
CHF
65.-
Getränke
 
Alle Getränke sind durch das forum zu beziehen. Unsere Gerantin,
hilft ihnen gerne bei der Auswahl. Für selbst mitgebrachte Getränke
werden folgende Pauschalbeträge als Zapfengeld in Rechnung gestellt:
 
Zapfengeld für mitgebrachte Getränke
 
Veranstaltungen bis zu 100 Personen
CHF
100.-
Veranstaltungen bis zu 200 Personen
CHF
150.-
Veranstaltungen ab 200 Personen
CHF
200.-
 
Reinigung
 
Endreinigung
pro Stunde
CHF
65.-
 
 
Inbegriffen
Wir bitten sie, im Voraus zu bestellen, da die Anzahl dieser Hilfsmittel beschränkt ist.
Beamer
gratis
Hellraumprojektor
gratis
Flip Chart
gratis
1 Mikrophon mit Kabel für den Saal 1
gratis
1 Mikrophon, Kabellos für den Saal 1
gratis
 
Zuschläge
Küchenbenützung
 
CHF
350.-
Küchenbenützung
ohne Herd und Steamer
CHF
150.-
Bühne mit Ausstattung
 
CHF
120.-
Probe (Bühne)
 
CHF
80.-
Flügel
 
CHF
150.-
 
Defektes Geschirr müssen wir nach dem Anlass separat in Rechnung
stellen.
 
Bezeichnung
Preis/Stk.
Bezeichnung
Preis/Stk.
Teller gross, flach
CHF
15.-
Mineralwasserglas
CHF
4.-
Suppenteller
CHF
15.-
Rotweinglas
CHF
5.-
Dessertteller
CHF
12.-
Weissweinglas
CHF
5.-
Kaffeeunterteller
CHF
5.-
Messer
CHF
5.-
Kaffeetasse
CHF
5.-
Gabel
CHF
5.-
Kaffeeglas
CHF
5.-
Löffel, gross
CHF
5.-
Teeglas
CHF
4.-
Kaffeelöffel
CHF
4.-
 
Kontakt:
 
Römisch Katholische Kirche Sankt Anna, Wallisellerstrasse 20, 8152 Opfikon.
sekretariat@sankt-anna.ch, Tel. 043 211 52 25
 
 
 
 
Reglement des kath. Kirchgemeindehauses
"Forum"
Wallisellerstrasse 20, 8152 Opfikon-Glattbrugg
 

 
  1. Ziel
    Das Kirchgemeindezentrum Forum möchte helfen, die Gemeinschaft und den Austausch von Menschen im Sinne eines christlichen Menschen- und Weltbildes zu unterstützen und auszubauen.
    Räumlichkeiten des Forums stehen dem Pfarramt, den Vereinen, Gruppierungen und Behörden der Pfarrei St. Anna für sämtliche Veranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung.
    Das Forum kann ebenso auch von Vereinen, Institutionen, Gruppierungen, Familien und Einzelpersonen, sowie Firmen genutzt werden, wenn diese Veranstaltungen nicht dem Charakter des Kirchgemeindehauses widersprechen.
  2. Reservationen
    Anfragen für die Nutzung der Räumlichkeiten nimmt das Pfarreisekretariat entgegen, welches die Vermietung schriftlich bestätigt.
  3. Bewilligung und Auflagen
    Das Forum untersteht dem Gesetz über das Gastwirtschaftsgewerbe. Die Leitung des Wirtschaftsbetriebs wird ausschliesslich durch die von der Kirchenpflege angestellte GerantIn wahrgenommen.
    Der Mieter besorgt bzw. erfüllt allfällige nötige Bewilligungen und Auflagen für Tombolas, Tanzveranstaltungen und die Verlängerung der Polizeistunde, usw. selbständig. Kopien davon sind dem Vermieter zuzustellen. Eine Verlängerung der Polizeistunde darf längstens bis 1.00 Uhr und nur nach Absprache mit dem Vermieter beantragt werden.
    Bei öffentlichen Veranstaltungen kann durch die Kirchenpflege verlangt werden, dass zur Gewährleistung der Sicherheit eine uniformierte Wache zugezogen wird.
  4. Verantwortliche
    Der Veranstalter hat eine volljährige Person zu bestimmen, welche als verantwortliche Ansprechperson während der ganzen Dauer des Anlasses anwesend sein muss und vorgängig dem Vermieter bekannt zu geben ist.
  5. Getränke und Konsumation
    Die Getränke-Preisliste und Gebührenordnung sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages und werden von beiden Seiten anerkannt. Für Fragen der Restauration, des Mitbringens eigener Getränke, Bestellung von Getränken und Imbissen ist mit der Gerantin rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. Für selbst mitgebrachte Getränke wird ein Zapfengeld erhoben.
    Bei Veranstaltung ohne die Benutzung des Saales und der Küche besteht während Tagesveranstaltung die Möglichkeit der Selbstbedienung. Die näheren Konditionen werden mit der GerantIn abgesprochen.
  6. Handhabung oder Veränderung der bestehenden Einrichtung
    Die technischen Einrichtungen wie Bühnenbeleuchtung, Lautsprecheranlage, Filmprojektionseinrichtung und Küche dürfen nur vom Personal der Kirchgemeinde oder nach vorheriger Instruktion durch Hauswart oder Gerantin bedient werden.
    Wand- und Deckendekorationen sowie anderweitige Veränderungen an der bestehenden Einrichtung dürfen nur mit der ausdrücklichen Bewilligung des Hauswartes angebracht bzw. vorgenommen werden.
    Bei Benützung des Flügels wird das Stimmen dem Mieter verrechnet. Die Benutzung der Kegelbahn erfolgt durch die Münzautomaten oder die Herausgabe der Schlüssel für die Automaten durch das Sekretariat, die Gerantin oder den Hauswart. Bei unsachgemässer Handhabung werden die Mieter von der Bahn gewiesen. Die Miete wird direkt nach Abschluss der Veranstaltung fällig.
  7. Personal
    Zusätzlich benötigtes Personal von Seiten der Kirchgemeinde wird dem Mieter direkt in Rechnung gestellt.
  8. Rauchen und Alkohol
    Im ganzen Gebäude gilt in sämtlichen Räumen Rauchverbot. Der Verkauf oder
    Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
  9. Reinigung/Entsorgung
    Die Räume und Einrichtungen des Forums sind mit grösster Sorgfalt zu benutzen und sauber zu hinterlassen. Durch die Gerantin bezogene Gläser, Geschirr und Getränkeflaschen sind nach der Veranstaltung an das Buffet oder den Getränkewagen zu retournieren.
    Wenn bei Grossveranstaltungen mit Nutzung des Saales und der Küche nicht eine andere, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, hat die Reinigung und Instandstellung sämtlicher genutzter Räume, des Geschirrs, der Gläser usw. unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung zu erfolgen. Das dazu notwendige Personal ist vom Veranstalter zu stellen. Allfällige Verzögerungen oder zusätzliche Aufräum- und Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand dem Veranstalter verrechnet. Die Entsorgung des Abfalls ist im Falle des Mitbringens von Getränken und Speisen, Sache des Mieters.
  10. Haftung
    Die Benützer haften für alle im Zusammenhang mit der Benützung verursachten Beschädigungen in und um das Haus. Sämtliche Schäden sind sofort dem Hauswart, der Gerantin oder dem Sekretariat zu melden.
  11. Versicherung
    Versicherungen (speziell Unfall und Haftpflicht) sind Sache des Veranstalters.
  12. Maximal zulässige Belegung
    Die Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass maximal 200 Personen im grossen Saal, resp. 250 Personen mit Saalverlängerung, maximal 40 Personen im kleinen Saal von der Feuerpolizei zugelassen sind. Die Kirchenpflege lehnt bei Überschreitung dieser Auflage jede Haftung ab. Zudem behält sich die Kirchenpflege vor, einen Anlass abzubrechen, wenn die Feuerpolizeiliche Limite überschritten wird.
  13. Rechnungsstellung
    Der vereinbarte Mietpreis inklusive der bezogenen Getränke und Speisen sowie weitere Aufwendungen werden nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Vermieter behält sich eine Vorauszahlung durch den Mieter vor.
  14. Annullationen
    Annullationen müssen durch den Mieter bis spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung bekannt gemacht werden. Für spätere Annullationen werden 50 % der Miete sowie allfällige zusätzliche damit verbundene Kosten in Rechnung gestellt. Ohne Abmeldung erfolgt keine Rückerstattung bzw. wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt.
  15. Nachtruhe
    Unser Haus nimmt Rücksicht auf die Bewohner und Nachbarn. Ruhestörungen sind zu unterlassen. Die Veranstalter bzw. Mieter sind verpflichtet, ihre Gäste auf die Einhaltung der Nachtruhe (nach 22.00 Uhr) aufmerksam zu machen. 

Das vorliegende Reglement erstetzt das Vermietungsreglement vom 6. 11.2007.

Genehmigt an der Kirchenpflegesitzung vom 09. Januar 2018.
Ersetzt das Reglement vom 6. November 2007.